AGB
für 360 Grad / Panorama und Virtual Reality Projekte
der IMPULS Innovationsgesellschaft mbH
PRÄAMBEL
IMPULS Innovationsgesellschaft mbH (im Folgenden „Impuls“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Impuls und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§ 1 LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Gegenstand dieses Vertrages ist unter Verwendung des Google Street View | Trusted- Programms von den Geschäftsräumen des Auftraggebers Fotos anzufertigen, um damit eine online Präsentation als virtuelle 360°-Panoramatour für den Auftraggeber zu erstellen. Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs ist die zwischen Impuls und dem Auftraggeber vereinbarte fotografische Erstellung über das fotografieren der Geschäftsräume des Auftraggebers unter anderem zur Nutzung in einem 360°x180° Blickwinkel. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Impuls. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Impuls. Der Auftraggeber wird Impuls zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Impuls wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Impuls haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Impuls wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber Impuls schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Impuls bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt Impuls hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
§ 2 RECHTEEINRÄUMUNG
Impuls räumt dem Auftraggeber an den Fotografien das räumlich und zeitlich begrenzte Recht zur Eigennutzung und Vervielfältigung ein. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für die vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Impuls setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Impuls dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Der virtuelle Panoramarundgang, sowie die Betreuung der Panoramaaufnahmen auf Google Maps, Google Streetview werden innerhalb des Leistungszeitraumes gewährleistet. Nutzt der Auftraggeber bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Impuls, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Impuls, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Impuls und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
§ 3 VERGÜTUNG, ZAHLUNSGMODALITÄTEN
Die Parteien vereinbaren ein Honorar in EUR zzgl. Umsatzsteuer für die Erstellung der Panoramaaufnahmen sowie eine jährliche Service- und Nutzungspauschale. Mit diesen Vergütungen sind auch die Einräumung der Rechte gem. §2 abgegolten. Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Auftraggeber nur dann, wenn vereinbarte Fototermine vom Auftraggebern nicht eingehalten werden können und nicht spätestens 3 Tage vorher abgesagt bzw. verschoben werden. Der vereinbarte Preis für die ersten 12 Monate für die Erstellung der Panoramaaufnahmen und Nutzungsrechte wird unmittelbar nach Erstellung der 360 Grad Aufnahmen verrechnet. Wenn kein Fototermin bei Auftragsabschluss festgelegt wird, bekommt der Auftraggeber zwei Fototermine zur Auswahl. Wenn kein gesonderter Fertigstellungstermin festgelegt wird, gilt dieser spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung. Kann der Termin aufgrund Aufschiebungen oder Nichteinhaltung der Fototermine des Auftraggebers nicht eingehalten werden, wird der Auftrag abgerechnet und der Auftraggeber kann zu einem späteren Zeitpunkt den Fototermin vereinbaren. Fertigstellung erfolgt von Impuls spätestens 60 Tage nach vereinbartem Fototermin. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die von Impuls gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von Impuls. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, Impuls die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Weiters ist Impuls nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Beide Vertragsteile kennen den wahren Wert der vertragsgegenständlichen Leistungen und haben insbesondere das Leistungshonorar in vollumfänglicher Kenntnis dieses Wertes vereinbart. Eine Anfechtung dieses Vertrages wegen allfälliger Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes findet daher nicht statt.
§ 4 TERMINE
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Impuls aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und Impuls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich Impuls in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Impuls schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5 GEWÄHRLEISTUNG
Impuls gewährleistet, dass die von dem zertifizierten Fotografen erstellten Fotografien vertragsgemäß mit einer 360 Grad Kamera aufgenommen werden und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Impuls, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggebern das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Impuls zu.
Impuls wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber der Impuls alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Impuls ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Impuls haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggebern vorgegeben oder genehmigt wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Impuls gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.
§ 6 HAFTUNG / WEGFALL GOOLGE STREET VIEW | TRUSTED
Impuls haftet – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Den Parteien ist bewusst, dass die Nutzung der Fotografien im 360° Modus bei Google nur so lange möglich ist, wie das System Google Street View |Trusted von Google zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall, dass Google diesen Dienst einstellt, entstehen keine Schadensansprüche des Auftraggebers gegenüber Impuls. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Impuls aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Dienstleistung, die virtuelle 360 Grad Panoramabesichtigung auch jederzeit abrufbar ist. Der Auftraggeber wird bis spätestens eine Woche nach Einstellung der Fotos bei Google die Fotos / die Darstellung daraufhin prüfen, ob sich auf diesen Fotos Mitarbeiter und/oder Auftraggebern des Auftraggebers befinden. Der Auftraggeber erklärt hiermit, dass die Mitarbeiter und/oder die jeweilige Person auf den Fotos sich damit einverstanden erklärt, dass diese Fotos für den Auftraggeber genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber wird Impuls von Ansprüchen der aufgenommenen Personen freihalten. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung Impuls und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Impuls ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
§ 7 FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER
Impuls ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Impuls behält sich das Recht vor, alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung an eine dritte Person zu übertragen.
§ 8 GEHEIMHALTUNG
Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 9 LAUFZEIT, VORZEITIGE AUFLÖSUNG
Bei einer Bestellung gilt die am Auftrag / Bestellschein vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag kann in diesem Fall erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach jährlich mit Ablauf eines jeden Vertragsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Impuls ist ohne Berücksichtigung der Mindestlaufzeit zur Kündigung des bestehenden Service- und Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist berechtigt. Zur Erteilung dieses Auftrages ist der Unterzeichner berechtigt oder bevollmächtigt. Der Auftraggeber bestätigt, daß er eine Kopie des Auftrages erhalten hat. Für die vereinbarte Dienstleistung, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggebern nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Impuls das volle vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Bis zur Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht Fotos und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Impuls zurückzustellen, bzw. zu löschen.
§ 10 KENNZEICHNUNG
Impuls ist berechtigt, auf allen Panoramaaufnahmen auf den Ersteller und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Impuls ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggebern bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
§ 11 DATENSCHUTZ (OPTISCHE HERVORHEBUNG ENTSPRECHEND DER JUDIKATUR)
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, (Firma, Branche, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggebern bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht dazu berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wels.